Allgemeine Geschäftsbedingungen Filmevent.com FRA GmbH

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an den Programmen der Filmevent.com FRA GmbH. Mit der
Entgegennahme Ihrer Buchung bei Filmevent.com FRA GmbH – nachstehend Veranstalter genannt
– kommt ein Vertrag zwischen Ihnen – nachstehend Kunde genannt – und dem Veranstalter
zustande.
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden Bestandteil dieses Vertrages.
Spezielle Regelungen in der Vereinbarung, die schriftlich festgehalten sind, zwischen dem Kunden
und der Filmevent.com FRA GmbH gehen diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

§ 1 Anmeldung

Die Anmeldungen können schriftlich, telefonisch oder persönlich bei dem Veranstalter getätigt
werden. Ab diesem Zeitpunkt werden die Rechte und Pflichten des Vertrags für den Kunden und
den Veranstalter wirksam.

§ 2 Vertragsgegenstand

Der Veranstalter verpflichtet sich, die vom Kunden gewünschten Programme im Rahmen ihrer
Ausschreibung und/oder der Auftragsbestätigung zu erbringen. Leistungserweiterungen können
nach Absprache mit dem Veranstalter berücksichtigt werden. Zusätzliche Mehrkosten werden
vom Kunden getragen.

§ 3 Vertragsabschluss/Buchung

Mit der Entgegennahme der Buchung bei dem Veranstalter kommt ein Vertrag zwischen dem
Kunden und dem Veranstalter zustande. Ab diesem Zeitpunkt werden die Rechte und Pflichten
des Vertrags für den Kunden und den Veranstalter wirksam.

§ 4 Preise

Die Preise ergeben sich aus dem Angebot. Alle Preise verstehen sich in Euro, exklusive
Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vermerkt

§ 5 Zahlungsbedingungen

Der Kunde hat 14 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung, spätestens jedoch 7 Tage vor der
Veranstaltung, eine Anzahlung von 50% der im Vertrag vereinbarten Gesamtsumme zu leisten. Der
Rest des vereinbarten Gesamtbetrags ist 14 Tage nach Durchführung der Veranstaltung zu
begleichen.
Externe Leistungen wie Transporte und Dienstleistungen, Miete von speziellem Material usw. sind
grundsätzlich zu 100% im Voraus zu bezahlen. Dies gilt sofern in dem Angebot nichts anderes
erwähnt ist. Nicht rechtzeitig geleistete Zahlungen berechtigen den Veranstalter, die Leistungen
zu kürzen, zu verweigern oder vom Vertrag zurückzutreten. Daraus resultierende
Annullierungskosten werden gemäß § 6 dem Kunden in Rechnung gestellt.

§ 6 Stornierung oder Vertragsänderung durch den Kunden

Aufhebung und Stornierung von Verträgen haben schriftlich, per eingeschriebenen Brief zu erfolgen.
Bei einer Stornierung nach Buchung werden dem Vertragspartner folgende Anteile der Kosten in
Rechnung gestellt: – ab Buchung bis 40 Tage vor Event: 10% – 39 – 30 Tage vor Event: 25% – 29 – 21
Tage vor Event: 50% – ab 20 Tage vor Event: 100% Bei Drittleistungen gelten die
Stornierungsbedingungen der jeweiligen Leistungserbringer. Bei späterem Antritt oder
Verschiebung der Programme trägt der Kunde die Mehrkosten. Abbruch, späterer Antritt oder
verfrühtes Verlassen der Programme durch den Kunden erheben keinen Anspruch auf
Rückerstattung. Mehrkosten sind durch den Kunden zu tragen. Bei Verschiebung oder
Datumsänderung der Programme von 40 – 30 Tage vor Eventbeginn wird durch den
Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr von 5 % des angebotenen Betrages erhoben. Bei
Verschiebungen oder Datumsänderungen später als 30 Tage vor Eventdatum wird durch den
Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr von 9% des angebotenen Betrages erhoben. Ab 21 Tagen
vor Eventdatum werden die Kosten gemäß obigen Stornierungsbedingungen in Rechnung gestellt.

§ 7 Stornierung oder Vertragsänderung durch den Veranstalter

Das Programm kann vom Veranstalter auch kurzfristig abgesagt werden, wenn Teilnehmer durch ihr
Verhalten, Ihre Unterlassungen oder andere Handlungen dazu Anlass geben, dass eine
Vertragserfüllung gefährdet oder verunmöglicht wird. In diesem Falle gelten die Bestimmungen der
Annullierungskosten gemäß § 6. Kann ein Programm oder Teile davon infolge höherer Gewalt,
Sicherheitsbedenken der Veranstalter, behördlicher Maßnahmen, Streik oder unsicherer Wetterund Naturverhältnissen nicht durchgeführt werden, ist der Veranstalter berechtigt, auch kurzfristig
die Aktivitäten abzusagen oder abzubrechen.

§ 8 Teilnahmebedingungen

Die Teilnehmer oder die Organisatoren der Programme sind verpflichtet den Veranstalter über
gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Den Teilnahmebedingungen und Weisungen der
Veranstalter sowie den Weisungen der Teamleiter und Hilfspersonen, ist strikt Folge zu leisten. Bei
Missachtung behält sich der Veranstalter vor, ungehorsame Personen oder Gruppen von den
Aktivitäten auszuschließen. Dabei entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Eine gute
Gesundheit bei der Teilnahme an allen Programmen wird vorausgesetzt. Konsum von Drogen oder
anderen bewusstseinsverändernden Mitteln vor oder während den Aktivitäten ist strikt untersagt.
Alkohol kann in limitierter und kontrollierter Form während des Anlasses ausgeschenkt und
konsumiert werden.

§ 9 Beanstandungen

Entstehen Beanstandungen oder Schäden während der Aktivitäten, sind diese unverzüglich dem
Teamleiter zu melden. Dieser wird versuchen, im Rahmen des Programms für Abhilfe zu sorgen. Der
Veranstalter haftet nicht für Schäden der Teilnehmer an Kleidern, Material, Wertgegenständen etc.
Die Ausnahme bilden Schäden, die mit direktem Verschulden der Teamleiter zustande gekommen
sind. Schadensersatzansprüche müssen binnen 30 Tagen mittels Einschreiben, inklusive aller
Beweisgegenstände, Belege etc. geltend gemacht werden. Unterlassene oder verspätete
Beanstandungen sowie verspätete Einreichung der Unterlagen haben das Verfallen sämtlicher
Ansprüche zur Folge. Es gilt das Datum der Zustellung an den Veranstalter.

§ 10 Versicherung

Der Veranstalter ist im Rahmen der Sorgfaltspflicht für seine Tätigkeiten versichert. Die Teilnehmer
sind durch den Veranstalter nicht versichert. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unfälle
während der Programme. Die Teilnehmer sind selbständig für eine ausreichende Kranken- und
Unfallversicherung verantwortlich.

§ 11 Haftung
Allgemein

Der Veranstalter vergütet den Ausfall vereinbarter Leistungen oder den Mehraufwand, soweit es
den jeweiligen Teamleitern nicht möglich war an Ort und Stelle gleichwertigen Ersatz anzubieten.
Die Haftung der Veranstalter bleibt auf den unmittelbaren Schaden, maximal auf die Höhe des
Arrangementpreises, begrenzt. Für Programmänderungen infolge Zug-, Bus oder Flugverspätungen
werden keine Haftung übernommen. Insbesondere haftet der Veranstalter nicht für Änderungen
im Programm, die auf höhere Gewalt, Streiks, Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen oder
Verspätungen und Ausfälle von Dritten basieren, für welche der Veranstalter nicht einzustehen
hat.

Unfälle und Erkrankungen

Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des
Veranstalters beruhen. Bei Erkrankung, Körperverletzung oder Tod haftet der Veranstalter nur für
den unmittelbaren Schaden.

Drittanbieter

Der Veranstalter ist berechtigt, für die optimale Leistungserbringung Dienste Dritter in Anspruch
zu nehmen. Dies erfolgt im automatischen Einverständnis mit dem Kunden. Der Veranstalter
haftet nicht für Handlungen, Versäumnisse oder Unterlassungen von Drittanbietern. Für
Leistungen von Drittanbietern wird in der Regel eine Vermittlungsgebühr von 20% auf deren NonFood Angebote verrechnet und 10% auf deren Food-Sortiment.

Sach- und Vermögensschäden

Der Veranstalter haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden der Teilnehmer an Kleidern,
Material, Wertgegenständen etc. Die Ausnahme bilden Schäden, die mit direktem Verschulden der
Teamleiter zustande gekommen sind. Auch für Wertgegenstände übernimmt der Veranstalter
keine Haftung.

Fahrlässigkeit

Bei Zuwiderhandlungen gegen Weisungen der Veranstalter oder deren Angestellten entfällt
jegliche Haftung seitens des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die Handlungen,
Versäumnisse oder Unterlassungen seiner Teamleiter, sofern es sich um auftragsbezogene
Tätigkeiten, welche zur Erbringung der gebuchten Leistung vonnöten sind, handelt.

Generell

Die oben genannten Ausführungen gelten nicht als generelle Anerkennung einer Haftung.

§ 12 Sonstiges

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und
ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser
Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Veranstalter:

Filmevent.com FRA GmbH